Werner Schmidt-Hammer
(1897-1979), Augenoptikermeister, Oberleutnant der Schutzpolizei, gab am 24. Juni 1941 in Litauen den ersten Befehl zur „Endlösung der Judenfrage“
Der Optikermeister Werner Schmidt-Hammer, den es erst nach 1945 aus beruflichen Gründen auf die Ostalb nach Oberkochen verschlug, ist heute weitgehend vergessen. Dabei war es Schmidt-Hammer, der am 24. Juni 1941seinem Peloton den Feuerbefehl zu Erschießungen gab, mit denen die „Endlösung der Judenfrage“ begann. Hinter den Gewehren, so sein Biograf Alfred Hoffmann, standen dabei „ganz normale Männer“, und auch Schmidt-Hammer war erschreckend normal, nicht einmal Mitglied der NSDAP. Frappierend ist bis heute der Urteilsspruch von 1958 (Ulmer Einsatzgruppenprozess): „Der Angeklagte Schmidt-Hammer hat seinen Männern und seinen Vorgesetzten zeigen wollen, dass auf ihn als Polizeioffizier in allen Dingen Verlass ist. Mehr als etwaige Gewissensqualen hat er damals befürchtet, als feige oder weich und für harte Befehle unbrauchbar beurteilt zu werden.”
Beschrieben in:
– THT 3, S. 190-199
