Dr. Hermann Bohnacker
(1896-1979), Richter am Amts- bzw. Landgericht Ravensburg, 1940-44 in Kutno bzw. Łódź (Polen)
Wolf-Ulrich Strittmatter beschreibt den Juristen Dr. Hermann Bohnacker, der ebenfalls sein Verhalten auch nach 1945 für „einwandfrei“ hielt, obwohl er doch im „Dritten Reich“ kein Problem darin gesehen hatte, im eroberten Osten wegen Nichtigkeiten überharte Urteile, darunter auch zwei Todesurteile, zu fällen. Nach 1945 beschwerte er sich im Brief an einen Gesinnungsfreund über die „Deklassierung von aktiven Nationalsozialisten durch die Entnazifizierung“. Auch er hatte offensichtlich nichts dazugelernt.
Beschrieben in:
- – THT 4, S. 34-50
- – THT 5, S. 314 f
