Josef Schafheutle

Von | 29. Februar 2020

Dr. Josef Schafheutle
(1904-1973), Dr. jur., 1933-1939 Ministerialbeamter im RJM, 1941-1945 Justitiar im OKH, 1953-1967 Leiter der Strafrechtsabteilung im BMJ, beeinflusst maßgeblich die Strafrechtsreformen der 1950er und 1960er Jahre
Der Jurist Dr. Josef Schafheutle war im Juni 1945 eines der ersten Mitglieder der neu gegründeten CDU. Vielleicht deshalb saß er anschließend über drei Jahre in der Sowjetischen Besatzungszone in Haft. Doch bei dieser Teilbiografie war schnell vergessen, wie er nach 1933 als Oberregierungsrat im Reichsjustizministerium „gegen die liberalistische und demokratische Ideologie“ gehetzt hatte und „Hemmnisse beseitigen“ wollte, „die der wirksamen und schlagfertigen Durchführung des Strafverfahrens unnötig im Wege stehen und nach den nationalsozialistischen Anschauungen innerlich nicht mehr gerechtfertigt sind.“ Sofort nach seiner Haftentlassung durfte er 1950 eine Stelle im Bundesjustizministerium antreten, wo er schließlich bis zur Pensionierung als Leiter der Strafrechtsabteilung fungierte. Dort war er, so sein Biograf Gerrit Hamann, „eine regelrechte Institution“ geworden: „Ruppig im Ton und fordernd im Umgang, oft mit rot angelaufenem Kopf.“ Neben manchem anderen entstand in seiner Abteilung 1954 das sog. Straffreiheitsgesetz, das de facto einen Schlussstrich unter die alliierten Entnazifizierungsbemühungen setzte. Alles in allem verkörperte Schafheutle die personelle Kontinuität vom Reichs- zum Bundesjustizministerium wie kaum ein zweiter.
Beschrieben in:
– THT 9, S. 338-360

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