Dr. Paul Barnickel
(1885-1966), Reichsanwalt am Volksgerichtshof, Freispruch im Nürnberger Juristenprozess 1947.
Paul Barnickel aus Augsburg war Jurist und ab 1938 Oberreichsanwalt. Er stützte, so sein Biograf Hubert Seliger, durch Nichtverfolgung von Straftaten und als Abteilungsleiter bei der Reichsanwaltschaft loyal das NS-Regime. Gegner des Regimes mussten andererseits selbst bei geringfügigsten regimekritischen Äußerungen mit schwerster Strafe rechnen. Dafür wurde er nach 1945 nicht nur nicht belangt, sondern kam sogar unproblematisch wieder zur Zulassung als Anwalt bzw. nach Eintritt des Rentenalters zu Versorgungsleistungen entsprechend einem Oberstaatsanwalt.
Beschrieben in:
– THT 11, S. 19-40
