Willi Geiger

Von | 29. Februar 2020

Prof. Dr. Willi Geiger
(1909-1994), Staatsanwalt Sondergericht Bamberg, 1950 Bundesgerichtshof, 1951 Senatspräsident, 1951-1977 Bundesverfassungsgericht („Berufsverbote“)
Willi Geiger hatte noch 1941 in seiner Dissertation über den „übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluss der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse“ schwadroniert. Dort verunglimpfte er auch die „liberalistische Geisteshaltung“ in ihrem Glauben, „man müsse die Menschenrechte, die Grundrechte des Bürgers vor der Willkür der Allmacht des Staates schützen.“ Nach 1945 brachte es der gleiche Mann in Doppelfunktion zum Senatspräsidenten am Bundesgerichtshof sowie zum Richter am Bundesverfassungsgericht. 1975 war Geiger federführend mit dem im Januar 1972 von der Ministerpräsidenten-Konferenz beschlossenen „Extremistenbeschluss“ befasst, d.h. dem Ausschluss linker Bewerber*innen aus dem Öffentlichen Dienst („Berufsverbote“). Der Richter Helmut Kramer verweist angesichts der Karriere Geigers auf die „meist unterschätzte Bedeutung von personellen Konstellationen für die politische Steuerung der Rechtsprechung fernab der gesetzlichen Vorgaben“. Niedersachsen hat übrigens 2016 als erstes Bundesland per Landtagsbeschluss eine Kommission „zur Aufarbeitung der Schicksale der von den niedersächsischen Berufsverboten betroffenen Personen und der Möglichkeiten ihrer politischen und gesellschaftlichen Rehabilitierung“ eingerichtet.
Beschrieben in:
– THT 7, S. 85-123

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