Andreas Schmidt

Dr. Andreas Schmidt
* 29. September 1894 in Bayreuth, † 13. September 1977 in Erlangen. Richter, Tannenbergbund, Bund für Deutsche Gotterkenntnis (Ludendorff), NSDAP 3/27 bis 5/31 und wieder 1937, NSDAP-Stadtrat in Deggendorf, 9/37 bis 1945 und 5/51 bis 9/59 Landgerichtsdirektor am Landgericht Ansbach, skandalöse Verhandlungsführung.
Andreas Schmidt schaffte es 1955, mit seinem Auftreten eine bis heute denkwürdige Diskussion über die „Renazifizierung“ der Justiz in Gang zu setzen. Als zeitweiliger NSDAP-Stadtrat in Deggendorf bzw. als „Ludendorffer“ war er seit 1937 zum Richter am Landgericht Ansbach berufen worden (mit Unterbrechung 1945–1948 bis 1959, zuletzt seit 1951 als Landgerichtsdirektor). Schmidts Biograf Hubert Seliger identifiziert Schmidt „als extremes Beispiel“ für ein grundsätzliches Problem der 1950er Jahre: „eine die Täter begünstigende Rechtsprechung“, die bereits mit der Besetzung von Richterstellen begann.
Beschrieben in:
– THT 15, S. 227-246

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