Anton Dunckern
* 29. Juni 1905 in München, † 9. Dezember 1985 in München. Jurist, 1930 NSDAP und SS, 1933 Bayerische Politische Polizei, 1934 Gestapa Berlin, 1935 Gestapo-Chef Saarbrücken, 1938/39 IdS Mitte, 1940-1944 BdS Lothringen, zuletzt auch SSPF sowie Polizeipräsident von Metz, November 1944 -Juni 1954: Internierung und Haft, 1951 Urteil Militärgericht Metz: 20 Jahre Zwangsarbeit, 1954 vorzeitige Entlassung aus der Haft und Rückkehr nach München, danach Rechtsanwalt.
Der Jurist Anton Dunckern, schon als Jugendlicher dem völkisch-rechtsextremen Umfeld zugetan, ist aufgrund seiner Verbindungen bereits kurz nach Beendigung seines Studiums Polizei- und SS-Führer geworden. Als enger Mitarbeiter Heydrichs übernahm er an verschiedenen Orten die Gleichschaltung der Polizei, war schließlich 1938 IdS in Braunschweig und ab 1940 und bis 1944 trickreicher BdS im französischen Metz. 1954 heimatentlassen nach Deutschland ist er dann bis 1970 Rechtsanwalt gewesen. Zeitlebens versuchte er seine Rolle auf die eines „Ausführenden“ im polykratischen Dschungel der NS-Sicherheitsbehörden herabzumildern. Stets habe er angeblich nur auf höheren Befehl gehandelt, wie seine Biografin Astrid Gehrig schreibt. Betreut von der „Zentralen Rechtsschutzstelle“ des Hans Gawlik profitierte er von Strafnachlässen und einem für ihn günstigen politischen Klima. Sämtliche weitere Ermittlungen ließen sich mangels Beweises oder wegen einer vertrackten Rechtslage abwehren. Astrid Gehrig kommt zum Ergebnis: „Eine wahrhaftige Auseinandersetzung mit seiner tagtäglichen Rolle hat er zeitlebens vermieden.“
Beschrieben in:
– THT 16, S. 103-129
