Gottlob Hermann Braun
(1886-1976), Oberstaatsanwalt in Ulm, SA-Obersturmbannführer, Vorsitzender des Ehrenhofs der SA
Ein „nationalsozialistischer Rowdy“ sei er gewesen, der Staatsanwalt und SA-Obersturmbannführer Gottlob Braun, so sein Biograf Ulrich Scheib. Kritiker seien „einseitig mehr nach NS-Ideologie als nach Gesetzeslage“ behandelt worden. Nachdem er nach 1945 von den französischen Behörden – ohne Bezüge – vom Dienst suspendiert worden war, galt er ab 1948 als „Mitläufer“ und wurde mit den Bezügen von 1937 pensioniert. In der Berufungsinstanz billigte man ihm dann volle Bezüge zu.
Beschrieben in:
– THT 2, S. 33-40