Martin Nauck

Von | 29. Februar 2020

Martin Nauck
(1896-1986), Reichskriminalpolizeiamt, „Vorbeugungshaft”, Urteil und Haft in Waldheim (DDR), ab 1955 in Tübingen
Der Kriminalkommissar Martin Nauck gehörte zu jenen Polizisten, die vom „Terrormittel der Vorbeugungshaft“ zutiefst überzeugt waren. Konsequenterweise wirkte er als zeitweiser „Sachbearbeiter für das Berufsverbrechertum“ an der Verschleppung unzähliger Häftlinge in die Konzentrationslager mit. U.a. sorgte er für eine Verfolgung von „Asozialen, Prostituierten und Zigeunern“. Um den angeblich absehbaren Verbrechen vorzubeugen, wurden sie, so sein Biograf Udo Grausam, „Hunger, Krankheit und Tod“ ausgesetzt. In der DDR wurde er dafür zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilt, dann aber 1955 auf dem Gnadenweg nach Tübingen entlassen. Weitere Ermittlungen in der Bundesrepublik führten zu keiner Strafe. In beiden Verfahren, so Grausam, „gelangte der rassistische Aspekt von Naucks Tätigkeit“ nie in den Blick; die Verfahren vor den Landgerichten Chemnitz (Waldheim) und Tübingen hätten insofern „mehr gemeinsam, als ihnen bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte angenehm sein kann.“
Beschrieben in:
– THT 9, S. 278-288

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